Die Tagespflege ist eine zeitweise Betreuung, die wir Ihnen demnächst anbieten werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege, für die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten für den morgendlichen und abendlichen Hol- und Bringdienst.
Die teilstationäre Pflege wird dann gewährt, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Dies ist oft der Fall bei Pflegebedürftigen, wo die Angehörigen die Pflege übernommen haben, diese aber berufstätig sind.
Für pflegende Angehörige von Menschen mit einer Demenzerkrankung dient die Tagespflege auch zur Entlastung. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht.
Die Höhe der Leistung der Pflegeversicherung für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege Pflegebedürftiger beträgt monatlich:
Pflegegrad 1 - 131,00 € einsetzbarer Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 - 721,00 €
Pflegegrad 3 - 1357,00 €
Pflegegrad 4 - 1685,00 €
Pflegegrad 5 - 2085,00 €
Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können mit ambulanten Pflegesachleistungen und/oder dem Pflegegeld ohne eine Anrechnung aufeinander kombiniert werden.